Platzordnung

Hundeplatzordnung

Mit Betreten des Geländes werden nachstehende Regeln anerkannt:

  1. Unser Vereinsgelände dient der Sportausübung und der Ausbildung von Hunden. Sämtliche Vereinseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und vor Verunreinigungen und Beschädigung zu schützen.
  2. Vor Betreten des Übungsplatzes haben die Hundeführer ihren Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Entleert sich der Hund auf dem Platz, wird das mit einer "Runde" belegt. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundeführer mittels des geeigneten Geräts sofort zu entfernen.
  3. Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenzwang. Jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass er seinen Hund so führt, dass er ihn auch in unerwarteten und unvorhergesehenen Situationen fest im Griff hat. Dies gilt auch für unsere Freiwiese.
  4. Alle auf dem Gelände befindlichen Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe und Parvovirus geimpft sein und eine Haftpflichtversicherung haben.
  5. Hundeführer in angetrunkenen Zustand ist das Üben mit dem Hund untersagt.
  6. Gäste und Sportfreunde andere Vereine sind herzlich Willkommen. Sie werden gebeten, sich beim 1.Vorsitzenden, in Abwesenheit beim 2.Vorsitzenden vorzustellen.
  7. Die Einteilung und Leitung des Übungsbetriebes obliegt dem Ausbildungswart sowie den Organen des Vereins bzw. dem vom Vorstand dafür benannten Vertreter. Ihren Anforderungen ist jeweils Folge zu leisten, damit ein möglichst reibungsloser und fachgerechter Trainings- und Turnierablauf gewährleistet ist. Die Sportgeräte sind ausschließlich für Hunde und nur unter Aufsicht der Trainer zu benutzen.
  8. Alle an Hundeausbildungskursen und Turnieren teilnehmenden Personen befolgen die Anordnungen des Ausbilders, der Vereinsorgane und der Turnierleitung.
  9. Die Vereinkantine ist nur berechtigt Speisen und Getränke an Mitgliedern und deren Gäste abzugeben. Leergut ist zurückzubringen.
  10. Verhalten auf dem Vereinsgelände:
  •    Eltern haften für ihre Kinder, Kleinkinder sollten an der Hand der Eltern gehalten werden.
  •    An den Hundehütten haben keine Kinder etwas zu suchen, dies gilt auch für erwachsene Fremde.
  •    Ins Vereinsheim darf mein Hund nicht hinein
  •    Hundeboxen können vom Verein gemietet werden, die Verwahrung erfolgt auf eigene GefahrNeuer Text
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